Reinigungsbranche - GAV
Die Paritätische Kommission der Reinigungsbranche in der Deutschschweiz stellt fest, dass es immer wieder «zu Beiträgen in den Medien kommt, in denen die im GAV festgelegten Mindestlöhne fehlerhaft angegeben resp. Lohnbeispiele nicht korrekt berechnet wurden. Dies ist verständlich, da sich die Löhne aus diversen Elementen wie Dienstjahre, fachliche Zuständigkeiten, Lohnzulagen usw. zusammensetzen», erklärt die Paritätische Kommission der Reinigungsbranche in einer Mitteilung. Dies möchte die Kommission künftig verhindern helfen. Denn es sei ihr ein wichtiges Anliegen, dass die «Errungenschaften des Gesamtarbeitsvertrages für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz, welche unter anderem jährliche Lohnerhöhungen von durchschnittlich 2,5% bis ins Jahr 2015 vorsehen, der Öffentlichkeit entsprechend kommuniziert werden». Der Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche besteht seit 2012; der Paritätischen Kommission gehören der Arbeitgeberverband Allpura sowie die Arbeitnehmer-Organisationen unia, syna und vpod an.
27.05.2014 | Autor
Eugen Rieser
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