Industriesauganlage im Krematorium Wien
Eine Aufgabe der besonderen Art war die Planung und der Bau einer Filteranlage für das Krematorium Wien. Hier ging es um ein denkmalgeschütztes Gebäude und deshalb war eine entsprechende Lösung notwendig, die von der Firma Bösch Reinigungssysteme in Wien umgesetzt wurde. Krematorien sind Anlagen mit überaus komplexer Technologie. Ein grosses Mass an Betriebssicherheit, geringem Energieeinsatz, hoher Verfügbarkeit und Einhaltung strenger gesetzlicher Emissionsanforderungen sind die wesentlichen Kriterien, die Anlagen zur Feuerbestattung erfüllen müssen. «Während des Verbrennungsvorgangs entstehen Rauchgase in der Filteranlage», erklärt Rudolf Guggenbichler, Projektleiter Ringler Industriesauger bei Bösch, «daher wird ein Zusatz beigemengt, der feinste Partikel im Rauch bindet. In der Entstaubungsanlage im Keller wird dann der Feinstaub gesammelt, der aber hochgiftig und zudem explosionsgefährdet ist.» Die Filter sind Patronenfilter PTFE für die Staubklasse H13, diese sind elektrisch leitfähig. Für die Patronenfilter wird eine Druckluftabreinigung eingesetzt mit automatischem Reinigungszyklus während des Betriebes und Nachreinigung im Stillstand. Die Anlage ist zudem komplett in der Explosionschutzklasse Atex Zone 22 errichtet. Zusätzlich wird die Rohrleitung auch für manuelle Reinigungsarbeiten eingesetzt. Mit einer Boden- oder Handdüse kann so das Umfeld gereinigt werden. Die Länge der Rohrleitung beträgt 40 m. Die Saugleistung der Anlage beträgt 7,5 kW und erzeugt einen Unterdruck von 300 mbar bei einer Luftfördermenge 810 m³/h. Die gesamte Anlage wird vom Leitstand in Krematorium gesteuert. Geschlossenes System Vor dem Einbau der Anlage muss der Feinstaub manuell entsorgt werden, d.h. die Behälter wurden abgenommen und mit Atemschutz und Schutzanzug ausgesaugt – was natürlich eine sehr anstrengende und auch gefährliche Tätigkeit war. Die Lösung von Bösch besteht aus einem sogenannten «Rührwerk», das den Staub in Richtung Absaugöffnung schiebt bzw. «rührt» und absaugt. «Damit wurde ein komplett geschlossenes System in das Krematorium implementiert, das kein manuelle Eingriff mehr benötigt und auch in Sachen Umweltschutz State of the Art ist», meint Guggenbichler stolz. Mit dem Kunden, Krematorium Wien GmbH, besteht eine Wartungsvereinbarung. Ein Kennzeichen der Anlage ist, dass deren Reinigung nur alle drei Monate erfolgt. Die Anforderungen an das Krematorium Wien Mit der Umweltschutzgesetzgebung sind auch im Laufe der Zeit immer höhere Anforderungen an den Betrieb von Krematorien gestellt worden. Wurde im ersten Schritt noch mit einfachen Einbauten die Staubbelastung im Rauchgas reduziert, so wurden diese ab Ende der 1980er Jahre mit dem Einbau von Nachbrennkammern sowie Filteranlagen Kohlenmonoxid- und Staubemissionen weiter reduziert. Zu diesem Zeitpunkt existierte noch keine einheitliche Einordnung von Krematorien im Sinne des deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzes. Mit der 27. BImSchV. vom 19. März 1997 wurde eine einheitliche Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung verabschiedet. Hierin werden Anforderungen an Feuerungen, Rauchgasanlagen, Emissionsgrenzwerte, kontinuierliche Messungen sowie Einzelmessungen für bestehende und neue Anlagen einheitlich geregelt. Daneben gilt die VDI-Richtlinie 3891 Emissionsminderung – Anlagen zur Humankremation. Die Richtlinie beschreibt den derzeitigen Stand der Technik der Kremationsanlagen, die Ursachen für das Auftreten von schädlichen Umwelteinwirkungen, Massnahmen zum Vermeiden und Mindern von schädlichen Umwelteinwirkungen, sicherheitstechnische Gesichtspunkte und gibt Hinweise und Empfehlungen zur Beschränkung der Emissionen sowie messtechnische Anleitungen zur Ermittlung dieser Emissionswerte. Sie berücksichtigt neben den rein umweltschutztechnischen Anforderungen an Humankremationsanlagen auch Anforderungen an Pietät und Würde, z.B. Vermeidung der Vermischung der Aschen, Beachtung regionaler Traditionen, die bei der Feuerbestattung von Menschen zu beachten sind. Sie ist gleichermaßen Arbeitsmittel für Bauherren und Betreiber, Planer und ausführende Firmen, Hersteller und Bezieher von Särgen bzw. Bestattungszubehör, Aufsichts- und Überwachungsorgane sowie Prüfinstitutionen und Behörden. Auflagen an den Betrieb Die Errichtung sowie die Inbetriebnahme einer Kremationsanlage werden im Zuge eines Behördenverfahrens aufgrund einer Baugenehmigung und einer Betriebsbewilligung erteilt. Dabei werden unter anderem auch die zulässigen Emissionsobergrenzen an Schadstoffen, die bei jeder Art von Verbrennung auftreten, vorgeschrieben. Ebenso werden die ständigen als auch die periodisch durchzuführenden Emissionsmessungen, vorgeschrieben. Diese Messungen sind auf Verlangen der Behörde jederzeit vorzulegen. Damit das Krematorium Wien den Nachweis über die Einhaltung der Umweltauflagen erbringen kann, werden diese Messungen durch einen unabhängigen, allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen durchgeführt, sowie durch ein zertifiziertes Umweltschutzmanagementsystem gewährleistet. Über das Krematorium Wien Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2014 rund 6800 Kremationen durchgeführt werden. Gemäss des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes darf in einer Einäscherungskammer (Hauptbrennkammer) jeweils nur ein/e Verstorbene/r eingeäschert werden. Im Krematorium Wien sind 3 Öfen gleichzeitig in Betrieb. Bei jedem Ofen finden die Kremationen hintereinander statt. Zusätzlich ist es nicht realisierbar, dass mehrere Kremierungen gleichzeitig in der Hauptbrennkammer durchgeführt werden, da diese so konzipiert ist, dass jeweils nur ein Sarg aufgenommen werden kann. Die oberste Prämisse der Krematorium Wien GmbH ist der respekt- und pietätvolle Umgang mit Verstorbenen im Zuge des Kremationsablaufes. Dies wird bei der derzeit verwendeten Technologie unter anderem dadurch gewährleistet, dass während des gesamten Kremationsablaufes Edelmetallrückstände (Zahnfüllungen, Kronen, etc.) nicht durch Mitarbeiter des Krematoriums oder maschinell vom Verstorbenen getrennt sondern gemeinsam mit der Asche des Verstorbenen der Urne beigegeben werden. Spezielles Absaugverfahren Nach ungefähr 70 Minuten ist der Kremationsvorgang in der Hauptbrennkammer beendet. Die Kremationsdauer ist unter anderem vom Gesamtgewicht abhängig. Im Krematorium Wien kann bis zu einem Gesamtgewicht von 350 kg kremiert werden, in diesen Fällen dauert der Vorgang bis zu 2,5 Stunden. Dann wird die mineralisierte Knochenasche in die Nachbrennkammer gebracht. In dieser wird die mineralisierte Knochenasche einer thermischen Nachbehandlung unterzogen, um eine vollständige Verbrennung zu gewährleisten. Abschliessend gelangt die mineralisierte Knochenasche in den Aschekasten, welcher aus dem Ofen entnommen wird um abzukühlen. Nach dem Abkühlungsprozess wird die mineralisierte Knochenasche der Aschenaufbereitung zugeführt. Die Aschenaufbereitung wird zunächst von Hand und dann maschinell durchgeführt. Bei der mit der Hand getätigten Aschenaufbereitung werden zunächst medizinische Implantate entfernt. Danach werden mit einem Handmagneten grössere magnetische Bestandteile wie Sargnägel entfernt. Später erfolgt die maschinelle Aschenaufbereitung in der Aschenaufbereitungsanlage (Aschenmühle). Diese wird mit einem Deckel fest verschlossen, auf welchem folgende Daten vermerkt sind: Vor- und Zuname des Verstorbenen, Titel, Geburts- und Sterbedatum sowie Einäscherungstag und –Nummer. Der Asche wird zusätzlich noch ein Identifikationsschild mit den gleichen Daten beigegeben. Die Urne verbleibt so lange im Krematorium bis diese vom Bestatter abgeholt oder auf den zur Beisetzung vorgesehenen Friedhof gebracht bzw. versandt wird.
Bösch und Ringler GmbH Ringler ist seit 40 Jahren ein Hersteller hochwertiger Industriesauger und Absauggeräte mit Sitz im schwäbischen Waldstetten und ist Teil der Kärcher Group. Die Bösch Reinigungssysteme in Wien besorgt seit Januar 2013 den Vertrieb der Ringler Produkte in Österreich. Das neue Unternehmen ist Teil von Kärcher Österreich und damit auch im Verband der Kärcher Group. www.kaercher.at
21.12.2014 | Autor
Eugen Rieser
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