Fachbereich: Management Support
Erstveröffentlichung: 13.03.2015 Ausgedruckt am: 30.07.2017 |
Fragen zur Migration in Europa (Teil 3)
Wirtschaftswachstum hin oder her. Es gibt andere Entwicklungen, die es Deutschland wie der Schweiz nahelegen, die Zuwanderung im Auge zu behalten, sie aber keinesfalls total versiegen zu lassen. Beide Länder sind auf Immigranten angewiesen, um ihre Sozialsystem auf Dauer am Leben zu erhalten. Denn ohne Zuwanderung werde Deutschland, so Prof. Sinn anlässlich der Präsentation des EEAG Reports 2015 bei der Swiss RE im Centre for Grlobal Dialogue, im Jahr 2080 noch 50 Mio Einwohner zählen.Für die Schweiz sieht es nicht besser aus. Zudem würden in 20 Jahren, wenn die Babyboomer in Rente sind, zu den heute 17 Mio nochmals ca. 8 Mio Menschen ihre Renten einfordern. Ohne Zuwanderung gäbe es dann noch 8 Mio weniger Erwerbstätige im Land, die dafür geradestehen müssten. Das würde ungeheure Verwerfungen nach sich ziehen. Das Damoklesschwert der Demografie lässt grüssen. Wolle man das heutige Gleichgewicht zwischen den über 65-Jährigen und den Arbeitsfähigen zwischen 15 und 64 beibehalten, müssten – rein rechnerisch – 32 Mio Menschen nach Deutschland einwandern. Um den Zusammenbruch des Sozialsystems zu verhindern, müssen also Menschen nach Deutschland einwandern. Daran geht kein Weg vorbei. Je mehr Hochqualifizierte sich unter diesen befinden, desto besser. Also geht es darum, diesen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt möglichst schmackhaft zu machen. Auch die Schweiz kennt das ProblemEin ähnliches Szenario gilt nach den Berechnungen des EEAG Reports natürlich auch für die Schweiz (s. Grafik). Mit konstanter Einwanderung käme das Land bis 2080 auf über 10 Mio Einwohner, wird dort berechnet. Ganz ohne jegliche Zuwanderung würde die Zahl indessen auf 6 Mio sinken. Dass das Schweizer Sozialsystem und darüber hinaus die gesamte Volkswirtschaft ein solches Szenario nicht verkraften könnte, ist nachvollziehbar. Im Umkehrschluss heisst das nichts anderes, als dass diese Zahlen in den Diskussionen über das Freizügigkeitsabkommen zu berücksichtigen sind.
13.03.2015 | Autor
Jörg Naumann
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