Fachbereich: news flash
Erstveröffentlichung: 26.02.2016 Ausgedruckt am: 30.07.2017 |
Seco warnt erneut
Beim Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) sind in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerdemeldungen gegen Adressbuchschwindeleien eingegangen. Das SECO warnt insbesondere vor zwei konkreten Faxmitteilungen, welche sich als Registerschwindel herausgestellt haben. Die Warnung gilt gegenüber folgenden «Unternehmen»:
Beide aufgeführten Firmen fordern die angeschriebenen Personen auf, sich in ein Register eintragen zu lassen oder einen bestehenden Eintrag zu verlängern. Obwohl die Faxmitteilungen suggerieren, man würde sich in offizielle Register eintragen oder einen bestehenden Eintrag verlängern, ist dies nicht der Fall. Auch handelt es sich trotz der Schweizer Rückantwort-Faxnummer nicht um Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Achtung vor TelefonanrufDie Adressaten der Faxe wurden in einigen Fällen zusätzlich telefonisch kontaktiert. Bei diesen Telefongesprächen wurden weitere irreführende und potentiell täuschende Angaben gemacht, um die Angerufenen dazu zu bringen, den Fax unterzeichnet zurückzusenden. Wer die Faxsendung wie verlangt zurückschickt, schliesst angeblich einen mehrjährigen und kostenpflichtigen Vertrag ab. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe p des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen Offertformulare oder Korrekturangebote für Einträge in Verzeichnisse jeglicher Art gewissen Form- und Inhaltserfordernissen genügen. Die von den erwähnten Unternehmen verwendeten Formulare erfüllen gemäss Einschätzung des SECO diese gesetzlichen Vorgaben nicht.
26.02.2016 | Autor
Jörg Naumann
|
o-mag.ch - Fachinformationen ausschlißlich online