Personenfreizügigkeitsabkommen mit EU könnte bleiben:

Zehnjähriges Globalziel als goldener Ausweg

Die Schweiz müsse die Personenfreizügigkeit mit der EU nicht aufgeben, um die Ziele der «Masseneinwanderungsinitiative» zu erreichen. Stattdessen könnte sie die Zuwanderung mit einem 10-jährigen Globalziel (im Sinn einer oberen Schranke des Migrationssaldos) langfristig und verbindlich beschränken. Alternativ könnte die Schweiz zudem festlegen, dass die ständige Wohnbevölkerung bis 2025 nicht über eine bestimmte Schwelle wachsen dürfe. Sollte sich anlässlich einer Zwischenbilanz 2021 zeigen, dass der vorgesehene Pfad nicht eingehalten werde, würden vordefinierte Massnahmen (Kontingente) in Kraft gesetzt. Diesen Lösungsansatz schlägt die Denkfabrik Avenir Suisse anlässlich einer Medienkonferenz vor, um eine folgenschwere Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens zu verhindern, die Ziele der Masseinwanderungsinitiative auch ohne sie zu erreichen.

Damit vermittle man, so Patrik Schellenbauer, Projektleiter beim Think-Tank, der Wirtschaft starke Anreize zur Selbstregulierung und nehme die Politik in die Pflicht, die Zuwanderung nicht weiter künstlich anzuheizen. Insgesamt dürfte sich mit diesem Vorgehen ein Bruch mit den bilateralen Verträgen vermeiden, die Zuwanderung gleichwohl drosseln und übermässige Bürokratie verhindern lassen.

Umsetzung des Globalziels gemäss Vorschlag Avenir SuisseDas Procedere verliefe wie folgt: Die Schweiz könne sich zum Ziel setzen, die ständige Wohnbevölkerung bis Ende 2025 auf nicht mehr als beispielsweise 8,84 oder 9 Millionen Menschen wachsen zu lassen. Unter der Annahme eines mittleren Geburtenüberschusses von 17’000 Menschen entspräche dies einer Nettozuwanderung von rund 40’000 oder 55’000 Personen pro Jahr. Diese Werte lägen beide unter dem mittleren Niveau seit der Einführung der Personenfreizügigkeit 2002 (2002-2013: 61’000 Nettozuwanderung pro Jahr) und vor allem deutlich unter der mittleren Zahl der Jahre 2007 bis 2013 von rund 75’000 Personen. Der Lösungsvorschlag von Avenir Suisse, ein Globalziel für 10 Jahre, hänge zudem nicht von der konkreten Zahlenvorgabe ab. Alternativ könne man auch ein Zuwanderungsziel für die Periode 2026 bis 2034 setzen, für die vor 2024 die Zielgrösse neu festgelegt werden müsste. Die Personenfreizügigkeit werde damit vorerst nicht aufgegeben.

Aussicht auf Kontingente setzt richtige Anreize

Fünf Jahre nach Einführung dieses Regimes, also 2021, würde eine Zwischenbilanz gezogen. Sollte die Entwicklung über dem festgelegten Pfad liegen, würden 2021 automatisch vordefinierte Massnahmen, in diesem Fall Kontingente, in Kraft treten. Damit würde dann sichergestellt,  dass das Ziel nicht überschritten wird. Die Kontingente könnten zentral vergeben oder – was ökonomisch sinnvoller wäre – versteigert werden. Diese Aussicht sollte Wirtschaft und Politik einen starken Anreiz zur Selbstbeschränkung vermitteln, denn fixe Kontingente seien unflexibel, ineffizient und bürokratisch.

Der Vorschlag von Avenir Suisse strebt also ohne Bruch mit der Personenfreizügigkeit eine Drosselung des Migrationssaldos an, wobei die jährliche Zuwanderung schwanken kann. Entscheidend ist allein, dass 2021 bzw. 2025 die Richtgrössen eingehalten werden.

Die Vorteile des Globalziels

Das System des Globalziels weist fünf gewichtige Vorteile auf:

  1. Die Schweiz gewinnt Zeit, damit sich Politik und Wirtschaft an die neuen Verhältnisse anpassen können.
  2. Durch die Drohung einschneidender Massnahmen entsteht in der Wirtschaft ein starker Anreiz zur Selbstregulierung, während die Politik in der Pflicht steht, selbst keinen künstlichen Zuwanderungssog zu erzeugen.
  3. Bürokratieauswüchse und Verteilkämpfe zwischen Branchen und Regionen werden vermieden.
  4. Der Konjunktur und exogenen Einflüssen kann flexibel begegnet werden, bei einer konjunkturellen Verlangsamung geht der Zuwanderungsdruck ohne Kontingente zurück.
  5. Die blosse Drohung mit einschneidenden Massnahmen ist aber noch kein Bruch der Personenfreizügigkeit. Die bilateralen Verträge müssten also wohl nicht aufgegeben werden.

Massnahmenbündel in Wirtschaft und Politik

Da die Schweiz nur sogenannte Pull-Faktoren der Migration beeinflussen kann, Push-Faktoren als für sie gegeben akzeptieren muss, braucht das System des Globalziels ein Bündel von Massnahmen, um die Zuwanderung ohne Kontingente zu reduzieren. Diese Massnahmen betreffen sowohl Bund und Kantone wie auch Firmen und Verbände der Wirtschaft.

Massnahmen der Wirtschaft

1. Verstärkte Anstrengungen zur Mobilisierung von einheimischen Arbeitsmarktreserven (Frauen, Ältere): bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Altersteilzeit, Mentoring-Modelle.

2. Zur Finanzierung der Mobilisierungsmassnahmen zahlen die Unternehmen auf Branchenebene eine Abgabe für jede Personalakquisition im Ausland (während der ersten drei Jahre der Beschäftigung oder als Vorauszahlung bei der Anstellung). Diese verteuert die Anstellung neuer Ausländer gegenüber Inländern.

Massnahmen der Politik

1. Verzicht auf Standortförderung, ausser in sehr strukturschwachen Gebieten

2. Verzicht auf gezielte Steuervergünstigungen für zuziehende Firmen – bei möglichst guten Rahmenbedingungen für alle Firmen

3. Zurückhaltung bei Neueinzonungen von Industrie- und Gewerbeland

4. Beseitigung der Benachteiligung von Zweiteinkommen im Steuerrecht, in der Sozial- und Familienpolitik (Krippengebühren)

5. Verstärkte Ausrichtung der Bildungspolitik auf den Arbeitsmarkt (z.B. MINT-Berufe)

6. Reduktion der Kontingente für Drittstaaten

7. Einschränkung des Familiennachzugs aus Drittstaaten

8. Grenzgänger sind nicht das Problem, sondern Teil der Lösung

Zielgrössen

Die konkreten Ziele für den Wanderungssaldo resp. die Bevölkerung 2016 bis Ende 2025 sind von der Politik festzulegen. Als Orientierungsgrössen könnten folgende Varianten dienen:

1. Die «Variante tief» senkt die Nettozuwanderung auf das Niveau der Anfangsphase der Personenfreizügigkeit 2002-2006: durchschnittlich 40'000 Personen Nettozuwanderung pro Jahr, voraussichtlicher Bevölkerungsstand Ende 2025: 8,84 Mio. Personen.

2. Die «Variante hoch» basiert auf einer Nettozuwanderung leicht unter dem Niveau der Jahre 2007-2013 (Vollausbau der Personenfreizügigkeit): durchschnittlich 70'000 Personen pro Jahr, voraussichtlicher Bevölkerungsstand Ende 2025: 9,14 Mio. Personen.

3. Die «Variante mittel» entspricht mit einer Nettozuwanderung von durchschnittlich 55'000 Personen pro Jahr in etwa der Entwicklung der ganzen Periode 2002 bis 2013, voraussichtlicher Bevölkerungsstand Ende 2025: 8,99 Millionen Personen.

Der Vorschlag zeigt eine neben der Eleganz im Vergleich zu bisher diskutierten Ansätzen durchaus ein paar Schwächen, vor allem wenn man den Vorschlag der mehrjährigen Phasen mit dem Initiativtext vergleich, in dem von jährlichen Kontingenten die Rede ist. Zudem spielen die begleitenden Faktoren eine entscheidende Rolle, ob die Ziele eingehalten werden können oder nicht. Aber das ist genau die Stärke. Die Entscheide, ob die Ziele eingehalten werden oder nicht, werden auf zahlreiche Schultern verlagert. Ein Schachern um Zahlen und Kontingente zwischen Politik, Wirtschaft, Verbänden und Parteien wird verhindert. 

28.02.2014 | Autor Jörg Naumann

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