Fachbereich: Studien & Marktanalysen
Erstveröffentlichung: 27.08.2013 Ausgedruckt am: 30.07.2017 |
Nachfolge-Studie KMU Schweiz
Ein Resultat der Bisnode-Studie überracht wenig: Es besagt, dass der Anteil an Unternehmen mit einer potenziell offenen Nachfolge bei den Einzelfirmen am höchsten sei. 19.3 % dieser Firmen hätten die Übergabe nämlich (noch) nicht geregelt. Bei den AGs seien es 10.6 und bei den GmbHs nur noch 4.5 %. Auch ein deutlicher Grösseneffekt sei erkennbar. Von den Kleinstunternehmen mit 1-9 Mitarbeitenden sei bei 12 % die Nachfolge offen, bei den Kleinunternehmen mit 10-49 Mitarbeitenden sind es bereits weniger als 10 und bei den mittelgrossen Unternehmen nur 4.5 %. Wenn der Inhaber 60 Jahre und älter ist...Insgesamt gab es per Juni 2013 gemäss dem Schweizerischen Handelsregister insgesamt 470‘158 aktive Firmen mit den Rechtsformen Einzelfirma (EF), Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Innerhalb dieses Universums sind die AGs mit 185‘385 Unternehmen die häufigste Rechtsform (39.4%), gefolgt von den Einzelfirmen mit 151‘493 Unternehmen (32.2%) und den GmbHs mit 133‘280 Unternehmen (28.3%). Bei 54‘953 der Unternehmen identifizierte Bisnode eine potenziell offene Nachfolgeregelung. Dies bedeutet, dass der im Handelsregister eingetragene Inhaber respektive die Gesellschafter oder Verwaltungsräte 60 oder mehr Jahre alt sind. Das grösste Nachfolgeproblem besteht bei den Einzelfirmen: hier stehen 29‘187 (19.3 % aller aktiven) Firmen vor der Nachfolgeregelung, wenn sie dies dann beabsichtigen. Insgesamt 19‘722 Aktiengesellschaften haben die Nachfolge nicht geregelt, dies ist ein Anteil von 10.6 %. Bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung gibt es am wenigsten Nachfolgeprobleme, mit 6‘044 betroffenen Firmen beträgt hier die Rate der offenen Nachfolgeregelungen nur 4.5 %. Bei den Einzelfirmen sind also Nachfolgeprobleme am häufigsten, was allerdings niemand so recht überraschen wird. Interessant ist hingegen die Erkenntnis, dass der Anteil von Firmen mit einer potenziell offenen Nachfolgeregelung von Kanton zu Kanton stark variiert. Der geringste Anteil findet sich in Obwalden, wo gerade mal 9.2 % der Unternehmen vor einer Nachfolgeregelung stehen. Am anderen Ende der Skala figuriert Solothurn, dort müssen 13.8 % der Firmen ihre Nachfolge noch regeln.
Kleine Firmen mit erheblichen ProblemenVon den 54‘953 identifizierten Firmen mit einem Nachfolgeproblem sind 51‘521 Kleinstunternehmen (1-9 Beschäftigte), was einem Anteil von 93.8 % entspricht. Die Kleinunternehmen (10-49 Beschäftigte) machen 3‘144 Firmen aus, dies sind 5.7 % der KMU mit offener Nachfolgeregelung. Von den mittelgrossen Unternehmen (50-249 Beschäftigte) haben 288 eine potenziell offene Nachfolgeregelung, diese Gruppe macht also nur 0.5 % aller Unternehmen mit einer Nachfolgeproblematik aus. Junge Branche hat nur geringe NachfolgesorgenBisnode untersuchte auch die Häufigkeit von potenziell offenen Nachfolgeregelungen in Bezug auf verschiedene Branchen. Den geringsten Anteil an Unternehmen mit einem Nachfolgeproblem gibt es bei den Informatikdienstleistern, also in einer Branche, die selbst auch relativ jung ist. Auch die Holdings und Investitionsgesellschaften sowie die Unternehmensdienstleister haben vergleichsweise wenig Nachfolgeprobleme. Auf der anderen Seite stehen die Firmen mit einem hohen Anteil an überalterten Inhabern, Gesellschaftern oder Verwaltungsräten. Dazu gehört das Druck- und Verlagsgewerbe, die Immobilienmakler und –verwaltungen sowie der Einzelhandel. Methodik dieser StudieEine Firma hat gemäss der Definition für diese Studie eine potenziell offene Nachfolgeregelung, wenn der im Handelsregister eingetragene Inhaber respektive die Gesellschafter oder Verwaltungsräte 60 oder mehr Jahre alt sind. Als Grundlage für diese Studie diente die Bisnode-Datenbank. Untersucht wurde für die vorliegende Studie das Alter der Personen, welche in den Firmen das Sagen haben. Dies entspricht dem Inhaber bei Einzelfirmen (kann immer nur eine natürliche Person sein), den Verwaltungsräten bei AGs (mindestens eine natürliche oder juristische Person) sowie den Gesellschaftern bei GmbHs (mindestens eine natürliche Person oder Handelsgesellschaft). Falls die relevanten Gremien bei den GmbHs und AGs mehrere Personen umfassten, wurde für diese Studie der Bedarf an einer Nachfolgeregelung wie folgt definiert: Mindestens zwei Drittel der Gesellschafter beziehungsweise Verwaltungsräte müssen über der Altersgrenze von 60 Jahren liegen. Bei GmbHs und AGs mit fünf und mehr Personen in den relevanten Gremien ging Bisnode davon aus, dass die Nachfolge geregelt ist. Nach der hier geschilderten Auswertungsmethodik konnte Bisnode per Mai 2013 insgesamt 54‘953 Firmen eindeutig identifizieren, bei denen die Nachfolge gemäss Handelsregister potenziell noch nicht geregelt ist. Die Liste dieser Firmen ist bei Bisnode kostenpflichtig erhältlich. Nachfolge-Berater und Übernahme-Interessenten können bei Bisnode die Liste von Firmen mit potenziell offener Nachfolge hier bestellen. Weitere Informationen.
27.08.2013 | Autor
Jörg Naumann
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