Fachbereich: news flash
Erstveröffentlichung: 17.03.2013 Ausgedruckt am: 30.07.2017 |
Warnung vor Adressbuchschwindel
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat 2012 über 400 Beschwerden im Bereich des Adressbuchschwindels erhalten. Unternehmen schliessen immer wieder gegen ihren Willen entgeltliche Verträge für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis ab. Wer die Formulare nur flüchtig liest und ohne genaue Prüfung unterzeichnet, kann böse Überraschungen erleben, die ins Geld gehen. In seiner Informationsbroschüre "Vorsicht vor Adressbuchschwindlern!" weist das SECO deshalb auf die verschiedenen fragwürdigen Geschäftspraktiken von Adressbuchschwindlern hin und warnt davor, nicht transparente Formulare für einen angeblich kostenlosen Eintrag in ein Branchenverzeichnis unbesehen zu unterzeichnen. Die durch die Unterzeichnung entstehenden Kosten können bis CH 1'700.- pro Jahr betragen.
Wer auf eine dieser Maschen hineinfällt, findet in der Broschüre Hinweise und vorformulierte Textbausteine, wie sich ein Opfer gegen solche Geschäftspraktiken wehren kann. Das SECO interveniert gegen Adressbuchschwindler, wenn Kollektivinteressen betroffen sind. Dies bedeutet, dass eine grössere Anzahl von Personen von einer unlauteren Geschäftspraktik betroffen sein muss. Im Einzelfall kann das SECO nichts unternehmen und auch keine Geldrückforderungen geltend machen. Wer Geld verloren hat, muss selber vor Gericht klagen. Das SECO ist Mitglied eines informellen Netzwerks, dem International Consumer Protection and Enforcement Network ICPEN (https://icpen.org). Diesem Netzwerk sind Marktaufsichtsbehörden aus der ganzen Welt angeschlossen, welche nationale und grenzüberschreitende unlautere Geschäftspraktiken bekämpfen. Viele Mitglieder dieses Netzwerks führen zeitgleich wie das SECO eine Sensibilisierungskampagne durch, um in diversen Bereichen vor unlauteren Geschäftspraktiken zu warnen.
17.03.2013 | Autor
Jörg Naumann
|
o-mag.ch - Fachinformationen ausschlißlich online